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ALLGEMEINE  GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE

VERMIETUNG EINER FERIENWOHNUNG  (AGB)

 

Ferienwohnung:

Ringstraße 1, 66849 Landstuhl

Inhaber:

Neu_Hoffmann GbR

Zum Fuchsloch 2, 66882 Hütschenhausen

Tel: 0152 561 466 58,  

e-mail: info@ferienwohnung-Landstuhl.com

www.ferienwohnung-landstuhl.com

 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die  AGB sind für unsere Gäste  in der Ferienwohnung und auf unserer Internetseite einsehbar.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Vertragsparteien sind der Gast und der Vermieter.

Handelt eine 3. Person im Auftrag für den Gast (Gäste) haftet er neben dem Gast (Gäste) als

Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter für eventuelle Verbindlichkeiten und allen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

 

2.2. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast reserviert und die Reservierung vom Vermieter bestätigt wurde.

Sowohl die Reservierung als auch die Reservierungsbestätigung kann  per E-Mail, SMS, Internet  oder auf dem Postweg erfolgen. Telefonische Reservierungen und Reservierungsbestätigungen sind ausgeschlossen.

In besonderen Fällen kann ein Mietvertrag auch ohne schriftliche Vereinbarung, sondern nur durch das schlüssige Verhalten beider Vertragsparteien zustande kommen.

2.3. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

3.  ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung erfolgt spätestens am Tag der Anreise.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag  spätestens am Tag der Anreise zu zahlen.

Zahlungen per Paypal und Kreditkarte werden akzeptiert.

Bei einer früheren Abreise als vertraglich festgelegt (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte vereinbarte Vertragspreis fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe

von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.

 

Können Forderungen (aus welchem Grund auch immer) nicht realisiert werden macht der Vermieter von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig,

bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.

Der Vermieter kann die Wohnung unter Aufsicht räumen, sofern die vereinbarte Mietzeit eigenmächtig und einseitig

vom Gast verlängert wurde.

 

3.  AN- UND ABREISE

3.1  Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte die Wohnung bereits bezugsfertig sein, kann schon früher bezogen werden. Zur besseren Disposition wird gebeten, dem Vermieter die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist der Vermieter ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber

zu informieren.

An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.
Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14:00 Uhr bezogen werden kann.

 

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr vormittags zu verlassen.

Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, nach 12.00 Uhr, so werden

50 % des Zimmerpreises, nach 18.00 Uhr 100 %, berechnet.

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen,

die Mülleimer sind entleert und der Kühlschrank ist ausgeräumt.

 

4.  DIE FERIENWOHNUNG

4.1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung zum gebuchten Zeitpunkt bereitzuhalten.  Begrenzt auf die Mietdauer wird dem Gast auch der Funktionsraum und der Parkplatz zur Verfügung gestellt.

 

4.2. Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

4.3. Die Ferienwohnung darf ausschließlich zu Wohnzwecken und auch nur

von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden.

Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt

zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

 

4.4. Die Unter- oder Weitervermietung der Wohnung ist nicht gestattet.

 

4.5. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, ist untersagt.

Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

5. MIETDAUER
5.1. Die Ferienwohnung wird ausschließlich für eine bestimmte Zeit vermietet.

Die mindeste Mietdauer beträgt dabei 3 Tage, die maximale Mietdauer üblicherweise

 4 Wochen.

Abweichende  Mietdauern können schriftlich vereinbart werden.

 

6. HAUSTIERE
6.1 Der Aufenthalt von Tieren in der Wohnung ist grundsätzlich nicht gestattet.

Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter.
 

7. STORNO- UND RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN
7.1. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief, ) an den Vermieter der Ferienwohnung

zu erfolgen.
Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt:
Stornierungen zwischen dem 7. und 3. Tage vor dem  Anreisetag: 50 % des vereinbarten Vertragspreises
Innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung 100 % des vereinbarten Vertragspreises.

Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch eine eventuelle Weitervermietung der Wohnung

seitens des Vermieters erzielt werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Ferienwohnung entstandene Schäden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

7.2. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Ferienwohnung auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Ferienwohnung ausübt.

7.3. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Ferienwohnungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, sobald der Kunde auf sein Recht zum Rücktritt ausdrücklich verzichtet hat. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so ist die Ferienwohnung ebenfalls zum Rücktritt

vom Vertrag berechtigt.

7.4.  Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von dem Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Diese Umstände sind dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht, so gilt die erfolgte

Nutzung der Ferienwohnung als vertragsgemäß.

7.5. Der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.
   
8. HAFTUNGEN
8.1 Der Mieter haftet für die von ihm oder Mitbewohnern verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.


8.2 Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung

des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

8.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Ferienwohnungsbetriebes bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

8.4 Der Gast übernimmt die Wohnung nebst Einrichtung/Inventar in dem Zustand, wie er sie bei Übergabe und Einweisung vorgefunden hat. Beanstandungen oder Mängelrügen jedweder Art hat der Gast unverzüglich bei Übergabe/Bezug gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, so sind spätere Ansprüche des Gastes bei Kenntnis oder zumutbarer Kenntnis der Mängel bereits bei Übergabe ausgeschlossen.

8.5. Sollten Beanstandungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienwohnung während der Vertragszeit auftreten, so sind diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

Der Vermieter wird bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

8.6. Ansprüche oder Vorbehalte sind spätestens bei Auszug bzw. Rückgabe der Wohnung schriftlich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.

8.7. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Ferienwohnung nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.8. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen oder sonstige, über den reinen Beherbergungsvertrag hinausgehende Dienstleistungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Vermieters. Sollten diese Leistungen

nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen.

Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

9. NUTZUNG DES INTERNETANSCHLUSSES ÜBER WLAN

9.1. Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitbenutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

9.2. Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

9.3. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

9.4. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; 
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

9.5. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

10. HAUSORDNUNG _ ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN

1. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

2. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer gekippt) und Türen geschlossen zu halten.

 

3. Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung sind nicht gestattet.

 

4.  In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter

eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

 

5. Die Waschmaschine und der Trockner kann vom Mieter kostenfrei genutzt werden.

 

6. Für den Mieter steht ein Parkplatz und ein Funktionsraum kostenfrei zur Verfügung.

 

7.  Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

 

8. Der Vermieter hat jederzeit ein Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug.

Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht

zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren,

es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Ferienwohnung: Landstuhl

11.2. Über die schriftlich oder die AGB hinausgehende weitergehende oder sonstige Vereinbarungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer rechtsverbindlichen Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung / Bestätigung des Vermieters.

11.3. Verantwortliche Personen des Vermieters sind ausschließlich:
Herr Horst Neu,
Zum Fuchsloch 2, 66882 Hütschenhausen,
Tel.: 0152 661 466 58, ,
mail: info@ferienwohnung-Landstuhl.com

 

Herr Joachim Hoffmann

Hasseler Chaussee 7, 66386 St. Ingbert

Tel.: 0160 979520 02


11.4. Mündliche Nebenabreden sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch die Ferienwohnung unverbindlich.

Alle vertraglich, in Schriftform abzugebenden Erklärungen können auch in Textform (Par. 126b BGB) abgegeben werden.

11.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Ferienwohnung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.AGB)

Exklusiv - Zentral - Modern

Die

Ferienwohnung mit Burgblick

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